Verbraucherschutz - Kennzeichnung tierischer Inhaltsstoffe in Kosmetika vom 20.08.2011
Text der PetitionHier zur Petition...
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Körperpflegeprodukte, die in Deutschland verkauft werden, ausdrücklich gekennzeichnet werden, ob sie tierische Bestandteile enthalten. Dies muss selbst für sehr kleine Mengen von Stoffen tierischen Ursprungs gelten.
Begründung
Es ist für den Verbraucher nur mit großem Aufwand nachvollziehbar, was sich hinter den Inhaltsstoffen des jeweiligen Produkts verbirgt. Manche Bestandteile sind aber auch nach eindeutiger Identifizierung nicht klassifizierbar, ob sie tierisch, pflanzlich oder synthetisch gewonnen wurden (z.B. Milchsäure).
Viele Verbraucher wollen Produkte mit tierischen Bestandteilen meiden. Dies hat ethische, umweltpolitische oder humanitäre Motive.
Es liegt daher im Interesse vieler Verbraucher, eine Kennzeichnungspflicht von Kosmetika einzuführen, die über tierische Bestandteile Auskunft gibt.
Man darf hier nicht von einer Holschuld des Verbrauchers ausgehen, sondern muss eine Bringschuld der Industrie herbeiführen. Dies ist eine grundlegende Aufgabe des Verbraucherschutzes.
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