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Montag, 21. Juni 2010

Ermittlungen gegen Metzger wegen Tierquälerei

Immer wieder stoße ich auf solche Fälle wie diesen... Es wird gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und niemanden scheint dies zu interessieren; man kann also fröhlich damit weitermachen...

Ein Metzger aus Tapfheim hatte seit 2007 mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen sowie mehrfach gegen die Hygienevorschriften verstoßen. Er durfte das Gewerbe nicht mehr ausüben und hatte dagegen geklagt; da es zu keiner Entscheidung kam konnte er sein Gewerbe weiterführen; er wurde quasi nur ermahnt sich nichts mehr zu Schulden kommen zu lassen. Es dauerte nicht lange, und er fiel schon wieder unangenehm auf.... Hier der Bericht vom 18.06.10 der Augsburger Allgemeinen:

Ein Metzger aus Tapfheim hat sich erneut Ärger mit Polizei und Landratsamt eingehandelt. Die Beamten entdeckten in dem Betrieb, der seit 2007 immer wieder wegen Verstößen gegen Hygienevorschriften und Tierschutzgesetz auffiel, am Donnerstagabend mehrere verletzte Rinder. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Der Fall birgt einige Brisanz in sich, da der Metzger quasi „unter Bewährung“ steht. Wie berichtet, untersagte das Landratsamt aufgrund der Summe der Verstöße dem Mann vor einem Jahr, sein Gewerbe weiterhin auszuüben - ein in den vergangenen Jahren wohl einmaliger Vorgang in Schwaben. Dies hielt der Metzger für unverhältnismäßig und er klagte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Bescheid der Behörde.

Zu einer Entscheidung kam es bei dem Termin nicht. Das Gericht gab dem Metzger eine letzte Chance. „Es darf nichts mehr passieren“, gab die Vorsitzende Richterin dem 56-Jährigen damals mit auf den Weg. Innerhalb von vier Monaten sollte das Amt prüfen, ob der Bescheid für die Gewerbeuntersagung weiter Bestand hat. Über den aktuellen Stand in diesem Verfahren waren gestern keine Informationen erhältlich.

Am Donnerstagabend meldete sich ein Zeuge bei der Polizei in Donauwörth und berichtete, dass in dem Betrieb möglicherweise Tiere gequält würden. Der Anrufer hatte nach eigenen Angaben das Umladen einer augenscheinlich verletzten Kuh sowie eines weiteren Rinds „mit einem halben Schwanz“ beobachtet. Vor Ort fanden die Gesetzeshüter zunächst heraus, dass kurz zuvor knapp 20 Jungrinder und Kälber aus Tschechien angeliefert worden waren. „Diesen Tieren fehlte nichts“, so die Polizei.

Erst weitere Nachforschungen hätten zu den verletzten Tieren geführt. Die waren den Gesetzeshütern zufolge in einem schwer zugänglichen Bereich des Anwesens untergebracht. Die Beamten entdeckten dort eine Kuh, die nicht mehr aufstehen konnte und ein Kalb, dem der Schwanz nach einer Infektion „praktisch abgefault war“. Das Kalb stammte nicht aus der tschechischen Lieferung.

Notschlachtung angeordnet

Die Polizisten stießen zudem in einem Viehanhänger auf einen „offenbar vor Schmerz stöhnenden Bullen“. Der hatte sich anscheinend beim Verladen den Fuß gebrochen. Ein Veterinär begutachtete das Tier und ordnete an, dass es unverzüglich notgeschlachtet werden muss.

Die Gesetzeshüter versuchen nun den genauen Sachverhalt zu klären, beispielsweise, von wem die Tiere wann in welchem Zustand angeliefert wurden. (wwi)
(Quelle)

==>> Verstöße gegen das Tierschutzgesetz müssen härter bestraft werden!

1 Kommentar:

  1. Es ist einfach nicht zu fassen wie lange bei dieser Tierquälerei zugesehen wird und wie machtlos man gegenüber den Richtern und.....ist.
    Silvia-Maria

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