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Mittwoch, 16. Juni 2010

Serbien und sein Tierschutzgesetz

Auf der Homepage tierschutznews.ch gibt es einen neuen Aufruf gegen das Töten der streunenden Hunde in Serbien:

Wohl jeder, der sich mit Tierschutz im Ausland beschäftigt, hat schon von den Greueltaten gegenüber den Tieren in Serbien gehört.

Hunde, die man erschlägt, aufhängt, vergiftet, lebendig begräbt und verhungern lässt, zu Tausenden tötet, mit brutalen Fangmethoden schwer verletzt u.s.w.

Der Artikel 269 des serbischen Strafgesetzbuches ( 1.1.2006 ) besagt :

§1 : Jeder, der wie in diesem Gesetz definiert, ein Tier quält, ihm Gewalt antut oder es tötet, muss mit bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug bestraft werden

§2 : Wenn Leiden oder Tod mehr als einem Tier zugefügt werden, kann eine Strafe mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug ausgesprochen werden. Jeder, der sich einem Vertreter der besonders geschützten Tiere ( z.B. Dachs oder Bär ) gegenüber grausam oder gewalttätig verhält, kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Weiter besagt der Artikel 46 des serbischen Veterinärgesetzes :

* Tiere haben ein Recht zu leben.
* Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass Euthanasierungen vorgenommen werden müssen, um das Streunerproblem zu kontrollieren.
* Jede Gemeinde hat die Pflicht, sich um ausgesetzte Katzen und Hunde zu kümmern.
* Jede Gemeinde hat die Pflicht, die Versorgung der Streunertiere zu finanzieren, auch den Bau von Tierheimen bestreffend.
* Jede Gemeinde hat die Pflicht, Sterilisationen, medizinische Versorgung und Futter für die Streuner zu finanzieren. Alternativ zur Bezahlung können auch Prämien an Freiwillige gegeben werden, die durch ihren Beruf mit Katzen und Hunden zu tun haben.

Das bestehende Tierschutzgesetz wird auch in diesem Land nicht praktisch umgesetzt, auch in Serbien hat man nicht erkannt, dass das Problem des Streunertums nur dann zu ändern ist, wenn man prophylaktisch denkt, d.h., die Geburtenrate senkt.

Gegenwärtig wird von den Behörden Serbiens Geld für illegale Tötungen ausgegeben, obwohl man dieses Geld gemäß vorliegendem Gesetz für die Versorgung, Sterilisation, Impfung und Kennzeichnung der Tiere ausgeben müsste:

Die „Shinters“ (= Streunerkontrollteams ) bekommen für jeden Hund, den sie fangen und töten, 5000-10.000 Dinar. Dagegen betragen die Kosten für die Sterilisation und Chippung eines Tieres ca. 3000 Dinar.

Mit dem Geld, das man ausgibt, um einen Hund zu fangen und zu töten, könnten also ca. 3 weibliche oder 5 männliche Tiere sterilisiert und gekennzeichnet werden….

Nach den mit äußerster Brutalität durchgeführten Fangaktionen der Strassenhunde werden diese in meist extrem engen Räumen zusammengepfercht, wo sie ohne Futter und Wasser tagelang sich selbst überlassen werden.

Viele fangen durch die ausbrechende Panik das Beissen an, der nagende Hunger kommt dazu und viele Hunde sterben schon in dieser „Verwahrungszeit“; nach einigen Tagen werden sie dann getötet. Nicht schmerzlos nein, sondern auch hier wieder auf brutale Art und Weise, entweder durch das Nervengift T 61, Gas oder direkte Gewalt – obwohl das serbische Tierschutzgesetz DIES NICHT ERLAUBT.

In Raca sollen nach Angaben serbischer Tierschützer bis heute 1,5 Millionen Hunde umgebracht worden sein, dies entspricht 90 % der dort eingelieferten Hunde.

Auch sollen eingefangene Hunde nach deren Sterlisation und Chippung absichtlich mit Viren infiziert worden und dann wieder ausgesetzt worden sein, um möglichst viele der anderen noch freien Hunde anzustecken.
==>> Hier kommt ihr direkt zur Protestaktion

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