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Donnerstag, 11. November 2010

Verbot des betäubungslosen Kastrierens männlicher Ferkel

Und wieder eine neue Petition beim Deutschen Bundestag :-)

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel zu verbieten.

Begründung

Männliche Schweine dürfen in Deutschland betäubungslos bis zum Alter von acht Tagen gemäß § 5 III Nr. 1a Tierschutzgesetz kastriert werden. Dies wird gemacht, da die Tiere, sobald sie geschlechtsreif werden, das Sexualhormon Androstenon sowie den Stoff Skatol produzieren, die den urin-ähnlichen Ebergeruch verursachen. Zwar können nur etwa drei Viertel der Menschen den Ebergeruch wahrnehmen, doch die empfinden ihn als ekelerregend.

Eine Kastration erscheint also für den Fleischverkauf notwendig. Für die rund 25 Millionen kleine Eber ist es jedoch die reinste Qual. Nicht nur werden sie nicht vor dem Eingriff betäubt, sondern werden ihnen auch danach keine schmerzlindernden Medikamente verabreicht.

Diese Praxis ist grausam, widerspricht dem Gedanken des Tierschutzes und ist zu guter Letzt nicht notwendig:
Es besteht die Möglichkeit, die Ferkel unter Narkose zu kastrieren, wie es in Betrieben des Neuland-Vereins gemacht wird. Nach nur 15 Sekunden liegen die Tiere im Tiefschlaf und spüren den Eingriff nicht. Ein zusätzliches Schmerzmittel verringert die Wundschmerzen nach dem Aufwachen. Diese Art der Kastration ist in der Schweiz längst gängige Praxis. In Deutschland jedoch fürchtet die Schweinhalter-Lobby Mehrkosten, da die Kastration so nicht mehr vom Bauern, sondern von Tierarzt durchgeführt werden müsste. Nach Schätzungen des deutschen Tierschutzbundes würden sich die Mehrkosten jedoch nur auf etwa 3 bis 5 Cent (!) pro Kilogramm Fleisch belaufen.

Neben dieser Methode gibt es noch zwei weitere, die den Ferkeln diese unermesslichen Qualen ersparen: In Australien und Neuseeland werden die Tiere mittels eines Impfstoffs kastriert und in Norwegen und Großbritannien wird sogar ganz auf die Kastration verzichtet und die Tiere vor der Geschlechtsreife geschlachtet.

Angesichts dieser Vielfalt an Möglichkeiten, den Ferkeln derartige Qualen zu ersparen, ist es mir persönlich unbegreiflich, wie das betäubungslose Kastrieren von Ebern gesetzlich erlaubt ist, während nach § 5 I Tierschutzgesetz grundsätzlich mit Schmerzen verbundene Eingriffe an Wirbeltieren nur unter Narkose durchgeführt werden dürfen. Diese Quälerei ist mit § 1 Tierschutzgesetz absolut unvereinbar, nach dem Ziel des Gesetzes ist, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Auch widerspricht diese Praxis jeglichem Gedanken der Menschlichkeit und des Mitgefühls.
Hier zur Petition des Deutschen Bundestages...

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